Neues aus der Verbändelandschaft

VSU: Saarländisches Tariftreuegesetz belastet Unternehmen und geht am Ziel vorbei

Die VSU tritt ausdrücklich für mehr Tarifbindung ein. Gemeinsam zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Tarifverträge geben Arbeitgebern und Arbeitnehmern Planungssicherheit und Schutz.

Angesichts der heute vom saarländischen Arbeitsministerium vorgestellten Evaluierung des Saarländischen Tariftreuegesetzes betont die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) erneut ihre Position, dass das Gesetz das Ziel einer höheren Tarifbindung verfehlt: „Tarifbindung bedeutet eine Stärkung der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften durch mehr Mitglieder, genau das allerdings hat das Tariftreuegesetz im Saarland nicht erreicht“, sagt VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter. „Wenn der Arbeitsminister hier von einer höheren Tarifbindung im Saarland spricht, verwechselt er Äpfel mit Birnen. Was wir sehen, ist eine Tariferstreckung, die Unternehmen dazu zwingt, Tarifmerkmale anzuwenden, die nicht ihre sind.“ Letztlich werde damit der Tarifbindung sogar großer Schaden zugefügt, da die Attraktivität, sich an einen Tarifvertrag zu binden, noch abnimmt.

Das saarländische Tariftreuegesetz schafft neue Bürokratie und schließe viele – auch tarifgebundene – Unternehmen von staatlichen Aufträgen aus, wenn diese nicht die willkürlich gewählten Vorgaben der Landesregierung erfüllen. „Das Gesetz verknüpft in beliebiger Weise sozialpolitische Aspekte und politische Interessen mit dem Vergaberecht. Wegen der komplexen Verfahren nehmen Rechtsunsicherheit und Streitanfälligkeit zu. Durch die beliebige Auswahl einzelner Tarifmerkmale aus einem komplexen Tarifwerk ignoriert das Gesetz die Vielfalt der Ausgestaltungsmöglichkeiten in den Betrieben. Vor allem greift das Gesetz in die Tarifautonomie ein und verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit“, sagt Schlechter.

Die VSU tritt ausdrücklich für mehr Tarifbindung ein. Gemeinsam zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Tarifverträge geben Arbeitgebern und Arbeitnehmern Planungssicherheit und Schutz. Für die VSU, die tariftragende Verbände unter ihrem Dach vereint, ist die Sozialpartnerschaft ein hohes Gut, das nicht zum Spielball der Politik werden darf.

Das saarländische Tariftreuegesetz dagegen zeigt, dass eine politisch verordnete Tarifbindung zum Scheitern verurteilt ist: „Wenn Unternehmen mit Haustarifverträgen oder Sanierungstarifverträgen trotz ihrer Tariftreue bewusst von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, geht es ganz ausdrücklich nicht um Tarifbindung, sondern um Ideologie. Politik maßt sich die Bewertung an, was gute Arbeit ist und was nicht. Und sie untergräbt damit die Sozialpartnerschaft“, sagt Schlechter.

Die wichtigen Fragen sind aus Sicht der VSU in der Evaluation nicht ausreichend beleuchtet und beantwortet worden: Wie sich das Tariftreuegesetz auf die Zahl und Größe der Bieter bei öffentlichen Aufträgen ausgewirkt hat und ob nun vor allem größere und bundesweit agierende Unternehmen zulasten des saarländischen Mittelstandes zum Zuge kommen, bleibt offen. Denn gerade kleinere saarländische Unternehmen, die perspektivisch auf dem Weg in eine Tarifbindung sind, bleiben jetzt von diesen Aufträgen ausgeschlossen. Bezeichnend ist, dass der Evaluation zufolge deutlich mehr als die Hälfte der Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand im Saarland bekommen haben, ihren Sitz außerhalb des Saarlandes haben. „Als Beleg dafür, dass die saarländische Wirtschaft gestärkt wird, können diese Zahlen nicht dienen.“

Die konkreten Auswirkungen des Fairer-Lohn-Gesetzes bildet die Studie schon aufgrund fehlenden Datenmaterials nicht ab. „In der Studie ist ausdrücklich vermerkt, dass eine Null-Erhebung, also ein Vergleich der Situation vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes, nicht stattgefunden hat“, sagt Schlechter. „Die Autoren betonen, dass sie sich auf die Aussagen der Befragten, also auf eine gefühlte Auswirkung des Gesetzes, beziehen müssen.“ Das gilt auch für die leicht gestiegene Tarifbindung im Saarland, die Minister Jung als Beleg für den Erfolg des Gesetzes anführt, die aber auch stark durch statistische Effekte beeinflusst wird.

Die VSU stellt das Tariftreuegesetz unter anderem wegen der hohen bürokratischen Belastungen in den Unternehmen infrage, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen stark fordern. „Es ist widersinnig, Bürokratieabbau zu proklamieren und gleichzeitig an einem solchen Bürokratiemonster ohne echten Nutzen festzuhalten“, sagt Schlechter.

Weitere Informationen:
Joachim Wollschläger
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