Der gerade bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung der Arbeitszeitgesetzes ignoriert aus Sicht der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt. „Dieser Entwurf ist weder zeitgemäß noch reformorientiert. Und er widerspricht dem Anspruch des Koalitionsvertrages, die Arbeitszeitgesetzgebung den aktuellen Anforderungen der heutigen Wirtschaft anzupassen. Im Gegenteil: Er verfestigt überholte Strukturen, beschneidet betriebliche Flexibilität und untergräbt bewährte Modelle wie das der Vertrauensarbeitszeit“, sagt VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter.
In vielen Punkten entspricht der Entwurf wortgleich den gescheiterten Gesetzesvorhaben aus dem Jahr 2023. Statt die Arbeitszeit wie im Koalitionsvertrag vorgesehen in Richtung einer Wochenarbeitszeit zu öffnen, bleibt der starre Acht-Stunden-Tag weiter bestehen. Ausnahmen sind nur bei tariflichen Sondervereinbarungen vorgesehen. „Eine Wochenarbeitszeit soll nur gelten, wenn die Tarifparteien sich darauf verständigen. Damit wird aber ein Reformversprechen aus dem Koalitionsvertrag verwässert, dass flexiblere Arbeitszeitregeln als gesetzlicher Ordnungsrahmen für alle Unternehmen gelten. Der Gesetzentwurf schließt große Teile der Wirtschaft faktisch aus, das ist weder praktikabel noch gerecht“, sagt Schlechter.
Die VSU fordert seit langem die Einführung einer Wochenarbeitszeit, wie sie auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Die moderne Arbeitswelt funktioniert nicht mehr nach den überkommenen Regeln eines festen Acht-Stunden-Tags. „Es hat wenig Sinn und es entspricht auch nicht unserer Arbeitsrealität, wenn beispielsweise die Montage einer Produktionsanlage kurz vor der Fertigstellung abgebrochen werden muss, nur weil die Arbeitszeit um zehn oder zwanzig Minuten überschritten wird“, sagt Schlechter. Zu Recht ermöglicht EU-Recht hier deutlich mehr Flexibilität.
Besonders kritisch bewertet die VSU die geplante umfassende Arbeitszeiterfassung. Künftig soll die gesamte Arbeitszeit zwingend elektronisch und taggleich erfasst werden. „Mit dieser Vollerfassung wird die Vertrauensarbeitszeit faktisch abgeschafft. Was als Flexibilitätsmodell gedacht war, wird auf eine reine Gleitzeit reduziert“, betont Schlechter. Die verpflichtende, lückenlose Erfassung entkerne das Prinzip der eigenverantwortlichen Arbeitszeitgestaltung und stehe ebenfalls im Widerspruch zu den Beschlüssen im Koalitionsvertrag. Dazu unterwirft es die Unternehmen neuen bürokratischen Kontrollpflichten.
„Insgesamt ist dieses Gesetz kein Reformvorschlag, sondern eine Auflistung gewerkschaftlicher Maximalforderungen“ sagt Schlechter. „Es muss zurückgezogen und noch einmal von Grund auf überarbeitet werden.“
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