Neues aus der Verbändelandschaft

VSU: Fairer-Lohn-Gesetz ist eine Fehlentwicklung – Kommunen werden zusätzlich belaste

Das Gesetz belastet nicht nur die öffentlichen Haushalte, es untergräbt auch die Sozialpartnerschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) bezeichnet die Verabschiedung des „Fairer-Lohn-Gesetzes“ im Landtag als einen Fehler: „Wir hätten uns gewünscht, dass die Abgeordneten unsere zahlreichen Einwände, die wir im Anhörungsverfahren eingebracht haben, stärker wahrgenommen, sie ernst genommen und das Gesetz abgelehnt hätten“, sagt VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter. „Das Gesetz belastet nicht nur die öffentlichen Haushalte, es untergräbt auch die Sozialpartnerschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.“
Das Gesetz sieht vor, dass bei öffentlichen Aufträgen durch die Landesregierung Kriterien vorgegeben werden, an die sich Bewerber und ihre Subunternehmen halten müssen. Diese sollen sich an maßgeblichen Tarifverträgen orientieren, werden aber letztlich für die jeweiligen Gewerke per Verordnung festgelegt. „Für die Unternehmen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, weil nicht immer klar ist, dass die eigenen Arbeitsbedingungen im Betrieb auch den Vorschriften der Verordnung entsprechen“, sagt Schlechter. „Das gilt selbst, wenn Unternehmen tarifgebunden sind.“
Die Schwierigkeit zeige sich im Detail, weil es unterschiedliche Tarifverträge für die verschiedenen Gewerke gibt und weil für viele Branchen kein repräsentativer Tarifvertrag vorliegt, der als Basis für die Verordnungen herangezogen werden könne, sagt Schlechter. „Zusätzlich enthält jeder Tarifvertrag entgeltspezifische Einstufungen je nach Arbeitsaufgabe oder Erfahrung, die dann in den Verordnungen analog abgebildet werden müssten.“ Der VSU-Hauptgeschäftsführer geht davon aus, dass die Landesregierung und die Auftraggeber kaum in der Lage sein werden, die Komplexität einer hoch zweistelligen Zahl von Tarifverträgen sachgerecht in Verordnungen abzubilden. Für die Unternehmen wird das Gesetz gleichzeitig mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sein.
Gleichzeitig unterwandert das Gesetz die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, indem es Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließt, wenn sie die geforderten Bedingungen nicht garantieren. „Wir bewerten das als einen unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb und in die Tarifautonomie“, sagt Schlechter. „Die Politik hat bereits über Mindestlöhne Untergrenzen eingezogen. Alle weiteren Vereinbarungen obliegen den Tarifpartnern.“
Die VSU fürchtet durch das neue Gesetz zusätzlich einen Standortschaden für das Saarland. „Mit diesem Gesetz wird die Zahl der Bieter sinken, die Projekte werden zwangsläufig teurer. Den saarländischen Kommunen, die bereits unter einer hohen Schuldenlast leiden, erweist der Gesetzgeber damit einen Bärendienst. Denn wichtige Projekte wie Schulsanierungen oder der Bau notwendiger Infrastruktur werden dann wegen der zu hohen Kosten weiter auf die lange Bank geschoben. So gerät das Saarland im Bundesvergleich immer weiter ins Abseits“, sagt Schlechter. Auch die Solidaritätsaufrufe im Bund, den Saar-Kommunen finanziell zur Seite zu stehen, sind aus Sicht der VSU kaum noch zu begründen, wenn die Kosten für die Kommunen durch die Politik selbst künstlich in die Höhe getrieben werden.

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Figur auf einem Geldstapel
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