Neues aus der Verbändelandschaft

Rentenbeiträge werden bis 2037 deutlich steigen

Die Beiträge für die Rentenversicherung werden schon in wenigen Jahren die 20-Prozent-Linie überschreiten. Das zeigt der aktuelle Rentenversicherungsbericht.

Das Bundeskabinett hat am 22. November 2023 den Bericht über die gesetzliche Rentenversicherung gemäß § 154 Abs. 1 und 3 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2023) verabschiedet. Der Bericht enthält insbesondere die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 15 Kalenderjahren. Den vollständigen Bericht finden Sie auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) unter www.bmas.de (www.bmas.de > Service > Presse > Pressemitteilungen > 2023 > bundeskabinett-beschliesst-rentenversicherungsbericht-2023.html)

Der Rentenversicherungsbericht 2023 enthält  – wie in den Vorjahren  – insbesondere Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie des zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsrücklage erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 5 bzw. 15 Jahren. Die Modellrechnungen basieren dabei auf dem zur Zeit der Verabschiedung des Berichts geltenden Rechts.

Nach der sogenannten „mittleren Variante“ ergeben sich für die allgemeine Rentenversicherung folgende Beitragssätze:

202318,6 %202818,7 %203320,7 %
202418,6 %202919,9 %203420,9 %
202518,6 %203020,2 %203521,1 %
202618,6 %203120,2 %203621,1 %
202718,6 %203220,6 %203721,1 %


Bezogen auf den 15-Jahreszeitraum (2023 - 2037) werden – wie üblich – ergänzend neun verschiedene Varianten berechnet, die unter den getroffenen Annahmen für die Arbeitsentgelte und die Beschäftigung modellhaft mögliche Entwicklungen aufzeigen. Über alle neun Modellvarianten hinweg ergibt sich für 2028 in der Rentenversicherung ein möglicher Beitragssatz von 18,6 % bis 20,1 % sowie für 2037 eine Spannweite von 20,7 % bis 21,6 %. Wurde im Vorjahresbericht noch ein Anstieg der Beitragssätze in der „mittleren Variante“ ab 2027 (19,3 %) erwartet, sollen sie dem aktuellen Bericht zufolge erst 2028 auf 18,7 % steigen.

Folgende Annahmen zur Entgelt- und Beschäftigungsentwicklung liegen dem 5-Jahreszeitraum für die Steigerung der Renten zugrunde:

 Jahr Veränderung
Bruttolöhne und -gehälter
 Veränderung
Zahl der Beschäftigten
 Zahl der Arbeitslosen in Mio
 2022 +4,1 % +1,6 % 2,418
 2023 +5,6 % +0,8 % 2,598
 2024 +5,1 % +0,4 % 2,638
 2025 +3,2 % +0,2 % 2,553
 2026 +3,0 % -0,3 % 2,512
 2027 +3,0 % -0,3 % 2,472

 

Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2037 um durchschnittlich 2,6 % pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit rund 48,2 % und bleibt bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 %. 2025 greift die Haltelinie für das Mindestsicherungsniveau, so dass dieses vor Steuern von 48 % eingehalten wird. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern über 46,9 % im Jahr 2030 bis auf 45 % zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2037.

Im Modell der mittleren Lohnvariante wird die gesetzlich vorgesehene Haltelinie von maximal 20 % beim Beitragssatz bis zum Jahr 2029 ohne zusätzliche Bundesmittel eingehalten.

Selbst in der Variante mit unterer Beschäftigungs- und Lohnentwicklung steigt der Beitragssatz hingegen zum ersten Mal im Jahr 2028 auf 20,1 %. Gemäß § 154 Abs. 3 S. 1 SGB VI gelten die „doppelten Haltelinien“ (Sicherungsniveau vor Steuern von 48 % und Beitragssatz von max. 20 %) noch bis zum Jahr 2025. Mit dem sogenannten Rentenpaket II beabsichtigt die Bundesregierung, das Sicherungsniveau vor Steuern von 48 % über 2025 hinaus festzuschreiben und ein Generationenkapital einzuführen. Ein Gesetzentwurf steht aber noch aus.

Im Monatsbericht November 2023 der Deutschen Bundesbank https://tinyurl.com/2ybajaa3 (www.Bundesbank.de > Publikationen > Berichte > Monatsberichte > Monatsbericht November.de) finden sich Berechnungen zu den Auswirkungen des Rentenpakets II auf die Finanzen der Rentenversicherung und damit auch den Beitragssatz: Das konstante – und damit dauerhaft höhere – Versorgungsniveau würde den Finanzierungsdruck für sich genommen deutlich verstärken: Mit dem Regierungsvorhaben (Haltelinie bei 48 %) nehme der Beitragssatz sogar um fast 4,5 Prozentpunkte zu. Das Generationenkapital solle aber erst ab Mitte der 2030er Jahre die Rentenfinanzen entlasten. Es würde den finanziellen Druck der geburtenstarken Jahrgänge erst dämpfen, nachdem die Beitragssätze bereits kräftig gestiegen seien. Läge die Aktienrisikoprämie in einer Größenordnung zwischen 1 % und 5 %, könnte der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte bis zu 0,5 Prozentpunkten gedrückt werden (mit dem geplanten Fondsvolumen und entsprechenden Ausschüttungen).

Die bis zum Jahr 2030 gesetzlich vorgesehene Grenze von max. 22 % beim Beitragssatz bzw. min. 43 % beim Sicherungsniveau werden in der mittleren Lohnvariante eingehalten.

Auch wenn die künftige Beitragssatzentwicklung besser ist als im vorigen Rentenversicherungsbericht erwartet, gibt es Handlungs- und Reformbedarf. Keineswegs dürfen auch noch zusätzliche Ausgaben beschlossen werden. Ein dauerhaftes Rentenniveau von 48 %, wie es mit dem Rentenpaket II geplant ist, ist dauerhaft nicht finanzierbar. Bis 2036 gehen die geburtenstarken Jahrgänge, die derzeit rund 30 % des aktiven Arbeitsmarkts ausmachen, in Rente, was zu erheblichen finanziellen Belastungen der Rentenversicherung führen wird.