Neues aus der Verbändelandschaft

VSU: Politik muss Klarheit für Lohnfortzahlung in Quarantäne schaffen

Arbeitgeber dürfen nicht das Risiko tragen, wenn die Erstattung wegfällt

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) begrüßt die Ankündigung von Ministerpräsident Tobias Hans, die Entgeltfortzahlung in der Quarantäne bei Ungeimpften auszusetzen. „Wenn Menschen die Möglichkeit haben, sich gegen Corona impfen zu lassen, ist es nicht zu begründen, dass bei einer vermeidbaren Quarantäne die Allgemeinheit dafür einstehen und die Entgeltfortzahlung übernehmen soll“, sagt Martin Schlechter, Hauptgeschäftsführer der VSU. „Selbstredend gilt das nicht für Menschen, bei denen medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen.“
In diesem Zusammenhang wiederholt Schlechter den Aufruf der Unternehmensverbände an alle Beschäftigten, sich impfen zu lassen. „Die Pandemie werden wir nur in den Griff bekommen, wenn möglichst viele Menschen das Impfangebot annehmen. Auf dem Weg zur Normalität ist die Corona-Impfung ein entscheidender Schritt.“
Spätestens Ende September könnten alle Saarländer den vollständigen Impfschutz erlangt haben. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass Ungeimpfte dann – außer bei medizinisch begründeten Ausnahmen – die Kosten in der Quarantäne selber übernehmen. Allerdings darf das Risiko der Fortzahlung auch nicht auf die Unternehmen verlagert werden.
Schlechter fordert deshalb ein umfangreiches Fragerecht des Arbeitgebers zu den Gründen einer Quarantäne. Denn nur bei einer Kenntnis der Faktenlage könne der Arbeitgeber beurteilen, ob eine Entgeltfortzahlung möglich ist oder nicht. „Das Risiko tragen nach aktueller Rechtslage die Unternehmen, da sie in Vorleistung gehen und dann die Erstattung beim Land beantragen müssen. Wenn dieses die Zahlung ablehnt, bleibt die Belastung beim Arbeitgeber.“ Deshalb muss der Arbeitgeber nicht nur den Impfstatus sondern auch die genauen Gründe einer Quarantäne erfragen dürfen. „Hier muss der Gesetzgeber Rechtssicherheit schaffen.“