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VSU: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist gut für das Saarland

Zehn Bundesländer sollten gezwungen werden, durch Klagen ihre Klimaschutzgesetze zu verschärfen oder überhaupt welche zu erlassen

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Klagen für Klimaschutzgesetze in den Ländern abzuweisen. Die Verfassungsrichter hatten elf Verfassungsbeschwerden vorwiegend junger Menschen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Klagen, die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt wurden, hätten keine Aussicht auf Erfolg, teilte das Gericht gestern mit. Die Klägerinnen und Kläger hatten zehn Bundesländer zwingen wollen, ihre Klimaschutzgesetze zu verschärfen oder überhaupt welche zu erlassen. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)
„Die Entscheidung des Gerichts ist ein gutes Signal für das Saarland. Klimaschutzgesetze sind heruntergebrochen auf kleine Flächen nicht sinnvoll, weil dann gerade industrielle Regionen überproportional belastet sind“, sagt Antje Otto, Geschäftsführerin der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände und bei der VSU für die Energiepolitik zuständig. „Für das industriell geprägte Saarland wäre ein solches Gesetz, bezogen auf die vergleichsweise kleine Landesfläche, kaum umzusetzen.“

Rückfragen gerne an:
Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V.
Joachim Wollschläger
Kommunikation
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Windrad
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