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VSU kritisiert Verlagerung der Betreuung Jugendlicher in die Arbeitsagenturen als Taschenspielertrick zu Lasten der Beitragszahler

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) kritisiert die geplante Neuordnung bei der Betreuung arbeitsloser Jugendlicher.

„Das Gesetz verschiebt Kosten in Milliardenhöhe in die Arbeitslosenversicherung und belastet damit die Beitragszahler erheblich“, sagt VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter. Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes will das Kabinett künftig festlegen, dass erwerbsfähige Jugendliche unter 25 Jahren künftig ausschließlich von den Arbeitsagenturen beraten und gefördert werden. Bisher galt für Jugendliche, deren Eltern oder sie selbst Bürgergeld bezogen haben, dass sie aus einer Hand beim Jobcenter auch in Arbeitsfragen beraten wurden.

Den betroffenen Jugendlichen ist mit der Neuordnung nicht geholfen. Für sie fällt die Betreuung durch einen Ansprechpartner weg. Stattdessen müssen sie sich künftig für Bürgergeldzahlungen und Arbeitssuche mit mehreren Stellen auseinandersetzen. „Statt die Kommunikation der Bürger mit staatlichen Stellen zu vereinfachen, werden hier neue Strukturen aufgebaut“, sagt Schlechter. „Und das zum Nachteil der Jugendlichen, die dringend auf eine optimale und zielgerichtete Förderung und Unterstützung angewiesen sind.“

Zweck des Gesetzes ist es aus Sicht der VSU ausschließlich, den Staatshaushalt zu entlasten. Denn die 900 Millionen Euro, die bei den Jobcentern durch die Umschichtung an Aufwand wegfallen sollen, werden laut Gesetzentwurf in gleicher Höhe als Zusatzkosten bei der Arbeitsagentur anfallen. „Hier geht es in einem Taschenspielertrick um eine reine Umschichtung zulasten der Arbeitnehmer und Unternehmen, die diese Leistung künftig über ihre Sozialversicherungsbeiträge zahlen sollen“, sagt Schlechter. „Damit steigen die Belastungen weiter an – für Beschäftigte bleibt vom Brutto noch weniger Netto übrig. Und auch die Unternehmen werden in der schwierigen Situation noch weiter eingeengt.“

 

 

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