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VSU lehnt Recht auf Home Office ab

Die Entscheidung, ob Home Office möglich ist oder nicht, obliegt dem Arbeitgeber.

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände lehnt ein Recht auf Home Office, wie es Arbeitsminister Hubertus Heil fordert, ab. Das mobile Arbeiten habe sich zwar in der Krise in einigen Bereichen als ein Mittel bewährt, die Arbeit räumlich zu entzerren und so das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Daraus aber jetzt einen Rechtsanspruch auf Home Office abzuleiten, sei schlicht absurd. „Die Entscheidung darüber, ob Home Office möglich ist oder nicht, obliegt dem Arbeitgeber“, sagt VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter. „Vordringlich muss gelten, dass sich Arbeitszeit und Arbeitsort nach den betrieblichen Gegebenheiten richten.“ Das heiße nicht, dass Home Office in Gänze abzulehnen sei: „Dort wo es sinnvoll ist, kann der Einsatz von Home Office eine Win-Win-Situation darstellen. Und dort wird es auch umgesetzt werden. Zahlreiche Unternehmen haben ja bereits angekündigt, ihre Mitarbeiter künftig stärker von Zuhause aus arbeiten zu lassen. Es kann aber nicht sein, dass sich Unternehmen vor Gericht rechtfertigen müssen, wenn sie dieses Mittel nicht für sinnvoll erachten.“
Martin Schlechter weist außerdem darauf hin, dass Home Office anders als Mobiles Arbeiten der Arbeitsstättenverordnung unterliegt. Beim Home Office gelten sehr aufwändige Vorgaben für die technische Ausstattung, Büromöbel und die Lichtverhältnisse. „Damit werden die Unternehmen zusätzlich mit hohen Investitionen belastet. Geldern, die sie dringend an anderer Stelle brauchen.“ Kritisch sieht er auch Heils Vorstoß der digitalen Arbeitszeiterfassung: „Mobiles Arbeiten beruht auf der Vertrauensarbeitszeit, bei der der Beschäftigte die Arbeit – egal wo – in einer bestimmten Arbeitszeit erledigt. Hier wünschen auch die Mitarbeiter eher mehr Flexibilität als ein noch engeres Korsett.“

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Joachim Wollschläger
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