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VSU fordert den Landtag auf, das Fairer-Lohn-Gesetz nicht weiter zu verfolgen

Angesichts der Ersten Lesung des sogenannten Fairer-Lohn-Gesetzes fordert die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) die Mitglieder des Landtages auf, das Gesetz nicht weiter zu verfolgen. „Das Gesetz hat nicht nur erhebliche handwerkliche Mängel, es untergräbt auch die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie und belastet die bereits hoch verschuldeten Kommunen über die Maßen“, sagt VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter.

Schlechter geht nicht davon aus, dass eine Nachbesserung des Gesetzes noch eine akzeptable Lösung bringen könnte. „Der Entwurf zeigt bereits jetzt, dass die Komplexität weder vom Verordnungsgeber noch von den Unternehmen zu bewältigen ist“, sagt er. Das neue Vergabegesetz sieht vor, dass bei öffentlichen Aufträgen durch die Landesregierung Kriterien vorgegeben werden sollen, an die sich Bewerber und ihre Subunternehmen halten müssen. Die Kriterien sollen sich an maßgeblichen Tarifverträgen orientieren. „Die Schwierigkeit zeigt sich im Detail, wenn es beispielsweise unterschiedliche Tarifverträge für die verschiedenen Gewerke gibt, oder wenn für bestimmte Branchen kein repräsentativer Tarifvertrag vorliegt. Zusätzlich enthält jeder Tarifvertrag spezifische entgeltspezifische Einstufungen je nach Arbeitsaufgabe oder Erfahrung, die dann in den Verordnungen analog abgebildet werden müssten.“ Schlechter geht davon aus, dass die Landesregierung und die Auftraggeber kaum in der Lage sein werden, die Komplexität einer hoch zweistelligen Zahl von Tarifverträgen in Verordnungen abzubilden. Für die Unternehmen wird das Gesetz gleichzeitig mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden sein, wenn diese für jeden einzelnen Beschäftigten die korrekte Einstufung prüfen müssen.
Gleichzeitig unterwandert das Gesetz die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, indem es Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließt, wenn sie die geforderten Bedingungen nicht garantieren. „Wir bewerten das als einen unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb und in die Tarifautonomie“, sagt Schlechter. „Die Politik hat die Möglichkeit, über Mindestlöhne Untergrenzen einzuziehen – und hat das auch getan. Alle weiteren Vereinbarungen obliegen den Tarifpartnern.“
Hinzu kommt, dass es kaum möglich ist, einzelne Arbeitnehmer für einen öffentlichen Auftrag anders zu vergüten als den Rest der Belegschaft. Auch arbeitsrechtlich bringt dies weitere hohe Risiken.
Die VSU fürchtet durch das neue Gesetz zusätzlich einen Standortschaden für das Saarland. „Mit diesem Gesetz wird die Zahl der Bieter sinken, die Projekte werden zwangsläufig teurer. Den saarländischen Kommunen, die bereits unter einer hohen Schuldenlast leiden, erweist der Gesetzgeber damit einen Bärendienst. Denn wichtige Projekte wie Schulsanierungen oder der Bau notwendiger Infrastruktur werden dann wegen der zu hohen Kosten weiter auf die lange Bank geschoben. So gerät das Saarland im Bundesvergleich immer weiter ins Abseits“, sagt Schlechter. Auch die Solidaritätsaufrufe an andere Länder, den Saar-Kommunen finanziell zur Seite zu stehen, sind aus Sicht der VSU kaum noch zu begründen, wenn die Kosten für die Kommunen durch die Politik selbst künstlich in die Höhe getrieben werden.